EN 10204 · Zeugnis-Typen
EN 10204 Zeugnis-Typen
Die Norm EN 10204 unterscheidet vier Prüfbescheinigungen für metallische Erzeugnisse: 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2. Welche davon gefordert ist, richtet sich im Stahlbau nach der Werkstoffgüte (EN 1090-2 Tabelle 1) — nicht nach der Ausführungsklasse.
Was regelt EN 10204?
EN 10204 legt fest, welche Arten von Prüfbescheinigungen ein Hersteller entsprechend der Bestellung mitliefert. Der Anwendungsbereich umfasst alle metallischen Erzeugnisse — z. B. Bleche, Bänder, Stäbe, Schmiede- und Gussstücke — unabhängig vom Herstellverfahren (§ 1.1); auf nichtmetallische Erzeugnisse darf sie ebenfalls angewendet werden (§ 1.2). Unterschieden wird nach der Prüfart: nichtspezifische Prüfung (2.1/2.2) und spezifische Prüfung an den gelieferten Erzeugnissen (3.1/3.2).
Die vier Zeugnis-Typen
Welches Zeugnis nach EN 1090?
EN 1090-2:2018 Tabelle 1 differenziert nach Erzeugnis und Werkstoffgüte. Die Ausführungsklasse (EXC) spielt für den Zeugnis-Typ keine Rolle:
- Baustahl bis Güte S275: Werkszeugnis 2.2. Fußnote a der Tabelle hebt auf 3.1, wenn für die Güte die Kerbschlagarbeit bei einer Temperatur unter 0 °C nachzuweisen ist.
- Baustahl über S275 (S355, S460): Abnahmeprüfzeugnis 3.1 — unabhängig von der Ausführungsklasse.
- Nichtrostende Stähle: 2.2 bis zu einer 0,2-%-Dehngrenze Rp0,2 von 240 MPa, darüber 3.1.
- Stahlguss 3.1, Schweißzusätze 2.2. Ein Zeugnis 3.2 fordert Tabelle 1 an keiner Stelle — es entsteht nur aus einer vertraglichen oder projektspezifischen Vereinbarung (z. B. ZTV-ING für Beschichtungsstoffe).
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