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Wissen · Schweißdokumentation

Schweißdokumentation: Pflichten

Wer in einem zertifizierten Schweißbetrieb arbeitet, muss die schweißtechnischen Belege lückenlos dokumentieren. Welche Pflichten sich aus WPS, WPQR, Schweißerprüfung und Werkstoffzeugnis ergeben — und welche Fristen im Audit regelmäßig fallen.

Was gehört zur Schweißdokumentation?

Die Schweißdokumentation fasst alle Belege zusammen, die im Rahmen eines Schweißauftrags erstellt, geführt und aufbewahrt werden müssen. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1, für die Bahn-Zulieferer-Zertifizierung nach EN 15085 und für die meisten Audits nach ISO 9001. Im Audit wird die Vollständigkeit üblicherweise zuerst geprüft.

Die fünf Pflicht-Bausteine

1. Schweißanweisung (WPS nach ISO 15609-1)

Für jedes angewandte Schweißverfahren muss eine gültige, qualifizierte WPS am Arbeitsplatz vorliegen. Die WPS beschreibt Werkstoff, Nahtart, Position, Stromart, Schweißparameter und Vorwärmtemperatur. Eine WPS ist nur in dem Gültigkeitsbereich anwendbar, der durch die zugrunde liegende WPQR abgedeckt ist.

2. Verfahrensprüfung (WPQR nach ISO 15614-1)

Jede WPQR dokumentiert die tatsächlich durchgeführte Verfahrensprüfung mit Prüfstück, Prüfergebnissen und Geltungsbereich. Sie ist die Grundlage der WPS — ohne gültige WPQR keine zulässige WPS.

3. Schweißerprüfung (ISO 9606-1)

Jeder Schweißer muss für Werkstoff, Position und Verfahren eine gültige Prüfbescheinigung haben. ISO 9606-1 § 9.2 verlangt, dass die Schweißaufsicht die Gültigkeit alle 6 Monate bestätigt und die Schweißtätigkeit belegt ist — fehlt die Bestätigung, wird das Zeugnis ungültig. Für die Verlängerung darüber hinaus nennt § 9.3 drei Wege (Nachprüfung alle 3 Jahre, zwei geprüfte Produktionsnähte alle 2 Jahre oder die Sonderregelung für Betriebe nach ISO 3834-2/-3); welcher gilt, muss nach § 9.1 auf dem Zeugnis vermerkt sein.

4. Schweißaufsicht (ISO 14731)

Ein Betrieb nach ISO 3834 braucht eine benannte Schweißaufsicht; Aufgaben und Verantwortung legt DIN EN ISO 14731 fest (Anhang B ist normativ). Welche technischen Kenntnisse verlangt sind, staffelt EN 1090-2 Tabelle 14/15 nach Ausführungsklasse, Stahlsorte und Erzeugnisdicke (Stufen B/S/C — in der Praxis IWS, IWT oder IWE).

5. Werkstoffzeugnisse (EN 10204)

Für jeden Grundwerkstoff muss ein passendes Zeugnis vorliegen. Welcher Typ, sagt EN 1090-2 Tabelle 1 anhand der Werkstoffgüte: bis S275 ein Werkszeugnis 2.2, über S275 ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1. Die Rückverfolgbarkeit der Schmelznummer verlangt § 5.2 ab EXC2 (über die Kennzeichnung), für EXC3/EXC4 vom Wareneingang bis zur Übergabe.

Fristen, die im Audit regelmäßig fallen

  • Schweißerprüfung: Verlängerung nach ISO 9606-1 § 9.3 — Nachprüfung alle 3 Jahre, zwei geprüfte Produktionsnähte alle 2 Jahre oder Sonderregelung für ISO-3834-2/-3-Betriebe; der gewählte Weg steht auf dem Zeugnis.
  • 6-Monats-Bestätigung: ISO 9606-1 § 9.2 — die Schweißaufsicht bestätigt halbjährlich Tätigkeit und Gültigkeit; bleibt die Bestätigung aus, wird das Zeugnis ungültig.
  • WPK-Überwachungsaudit: wiederkehrend durch die notifizierte Stelle — die Abstände staffelt EN 1090-1 Tabelle B.3 (EXC1/EXC2 1-2-3-3 Jahre, EXC3/EXC4 1-1-2-3-3 Jahre), nicht pauschal jährlich.
  • ISO-3834-Überwachungsaudit: nach dem Programm der Zertifizierungsstelle, falls zertifiziert — die Norm selbst schreibt kein Intervall vor.

Worauf Auditoren besonders achten

  • Konsistenz zwischen Belegen: Passt die Schweißerprüfung zur tatsächlich ausgeführten Naht? Stimmen Werkstoffzeugnis und WPS überein?
  • DoP-Verweis auf die richtige WPS: Die Leistungserklärung muss auf die tatsächlich verwendeten Schweißverfahren referenzieren — sonst ist die DoP nicht haltbar.
  • Werksbescheinigungen vs. Abnahmeprüfzeugnisse: Bei Strukturstahl ab S275 ist 3.1 Pflicht — Auditoren prüfen den Zeugnis-Typ zuerst.
  • Rückverfolgbarkeit: Schmelznummer aus dem Werkstoffzeugnis muss bis zum fertigen Bauteil nachvollziehbar sein — auch über Händler-Lieferketten hinweg.

Digitale Schweißdokumentation

Spezialisierte Lösungen überwachen automatisch:

  • Tage seit letzter dokumentierter Schweißung pro Schweißer (Warnung bei 150 Tagen, Alarm bei 170).
  • Zertifikats-Ablaufdaten mit Vorlaufwarnungen.
  • WPQR- und WPS-Gültigkeitsstatus je Verfahren.
  • Konsistenz zwischen Werkstoffzeugnis, WPS und DoP pro Bauteil.

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SchweissDoku

Digitale Schweißdokumentation — WPS, Schweißerprüfungen und Werkstoffzeugnisse an einem Ort.

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Aufgaben und Verantwortlichkeiten nach ISO 14731 dokumentieren, IWE/IWT/IWS-Verwaltung.

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