Wissen · Schweißdokumentation
Schweißdokumentation: Pflichten
Wer in einem zertifizierten Schweißbetrieb arbeitet, muss die schweißtechnischen Belege lückenlos dokumentieren. Welche Pflichten sich aus WPS, WPQR, Schweißerprüfung und Werkstoffzeugnis ergeben — und welche Fristen im Audit regelmäßig fallen.
Was gehört zur Schweißdokumentation?
Die Schweißdokumentation fasst alle Belege zusammen, die im Rahmen eines Schweißauftrags erstellt, geführt und aufbewahrt werden müssen. Sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1, für die Bahn-Zulieferer-Zertifizierung nach EN 15085 und für die meisten Audits nach ISO 9001. Im Audit wird die Vollständigkeit üblicherweise zuerst geprüft.
Die fünf Pflicht-Bausteine
Fristen, die im Audit regelmäßig fallen
- Schweißerprüfung: Verlängerung nach ISO 9606-1 § 9.3 — Nachprüfung alle 3 Jahre, zwei geprüfte Produktionsnähte alle 2 Jahre oder Sonderregelung für ISO-3834-2/-3-Betriebe; der gewählte Weg steht auf dem Zeugnis.
- 6-Monats-Bestätigung: ISO 9606-1 § 9.2 — die Schweißaufsicht bestätigt halbjährlich Tätigkeit und Gültigkeit; bleibt die Bestätigung aus, wird das Zeugnis ungültig.
- WPK-Überwachungsaudit: wiederkehrend durch die notifizierte Stelle — die Abstände staffelt EN 1090-1 Tabelle B.3 (EXC1/EXC2 1-2-3-3 Jahre, EXC3/EXC4 1-1-2-3-3 Jahre), nicht pauschal jährlich.
- ISO-3834-Überwachungsaudit: nach dem Programm der Zertifizierungsstelle, falls zertifiziert — die Norm selbst schreibt kein Intervall vor.
Digitale Schweißdokumentation
Spezialisierte Lösungen überwachen automatisch:
- Tage seit letzter dokumentierter Schweißung pro Schweißer (Warnung bei 150 Tagen, Alarm bei 170).
- Zertifikats-Ablaufdaten mit Vorlaufwarnungen.
- WPQR- und WPS-Gültigkeitsstatus je Verfahren.
- Konsistenz zwischen Werkstoffzeugnis, WPS und DoP pro Bauteil.
Passende Lösungen im MetallNorm-Hub
Diese Tools aus dem Hub decken typische Pflichten der Schweißdokumentation ab.